Die Intention von WORTSTARK ist es, dort zu unterstützen, wo gesellschaftliches, humanitäres und umweltpolitisches Engagement verwirklicht wird. Neben Consulting und Training für den Aufbau und die Optimierung von face-to-face Kampagnen in NPOs und Agenturen führt WORTSTARK operative Kampagnen zur Gewinnung von Fördermitgliedschaften durch.
Denn wie Ernest Hemingway sagte: „Die Welt ist ein schöner Platz und wert, dass man um
sie kämpft.“
Die Umsetzung Ihrer Projekte kostet Geld, die gute Nachricht: Es gibt viel mehr potentielle Fördermitglieder, als Sie vielleicht ahnen. Man muss sie nur finden, bestmöglich ansprechen und von Ihrer Arbeit überzeugen. Dabei können wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung helfen.
Um erfolgreich zu sein, muss Ihre face-to-face-Kampagne gut durchdacht und sorgsam durchgeführt sein. Beginnend mit der genauen Analyse der Ausgangssituation, über ein maßgeschneidertes Konzept für das Erreichen Ihrer Ziele, bis hin zur Auswahl kompetenten Personals für die Umsetzung. Egal, ob Sie völlig neu starten oder bereits eine laufende Kampagne haben, die Sie optimieren möchten – wir können Sie in jedem Fall mit unserem Know-How unterstützen.
Sind Ihre MitarbeiterInnen optimal auf ihre Aufgaben vorbereitet? Haben Sie die notwendigen kommunikativen Fähigkeiten, um Ihr Potenzial im Job voll auszuschöpfen? Wie sieht es mit Führungsqualitäten aus? Und gibt es Talente, die gefördert werden können? Eines ist klar: Mit dem richtigen, auf Ihre Ansprüche abgestimmten Training, steigen auch Qualifikationen und Effizienz Ihrer MitarbeiterInnen.
Bei WORTSTARK werden nicht nur Theorien gewälzt: In unseren Schulungen legen wir sehr viel Wert auf praktische Übungen und vermitteln Wissen, welches im Berufsalltag sofort anwendbar ist. Die Trainings selbst können dabei einzeln oder in der Gruppe stattfinden – je nachdem, welche Methode besser für Ihr Anliegen und Ihre MitarbeiterInnen geeignet ist.
Die Finanzierung von Hilfsprojekten ist keine leichte Aufgabe. Hier sind richtige Planung, Fingerspitzengefühl aber auch Routine gefragt. WORTSTARK hat zahlreiche Fundraising-Kampagnen für namhafte NPOs in Österreich und Deutschland durchgeführt. Dabei wurden einerseits hohe Mitgliedschaftsbeiträge, andererseits unschätzbare Erfahrungen gesammelt. Entscheiden Sie sich Ihr face-to-face Kampagne auszulagern, dann ist WORTSTARK der kompetente Partner für Sie.
Der seriöse, positive und qualitativ hochwertige Auftritt Ihrer Organisation in der Öffentlichkeit hat für uns oberste Priorität. Durch die Mitgliedschaft im Fundraising Verband Austria und der Qualitätsinitiative Fördererwerbung, unser internes Qualitätsmanagement sowie dank der langjährigen Erfahrung unserer FührungsmitarbeiterInnen kann WORTSTARK den Auftritt Ihrer Organisation in der Öffentlichkeit optimal umsetzen und eine erfolgreiche, qualitativ hochwertige face-to-face Kampagne garantieren.
Noch Fragen? Wir freuen uns auf deine Nachricht.
Brot für die Welt ist eine Aktion der Evangelischen Kirche in Österreich, die sich in Entwicklungsfragen engagiert und Hilfsprojekte in aller Welt fördert. Brot für die Welt startet 2011 in Österreich und kann dabei auf über 50 Jahre Erfahrung in der Auslandshilfe und Entwicklungszusammenarbeit aufbauen.
Brot für die Welt ist seit 2013 Partner von wort-stark.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland (BSVWNB) bietet Beratung, Hilfe und Information für blinde und sehbehinderte Menschen in allen Lebenslagen. Sozialberatung sowie Mobilitätstraining und Training für lebenspraktische Fertigkeiten stehen im Mittelpunkt des Angebotes. Unsere Hilfe wird zum Großteil aus Spendengeldern finanziert.
Der BSVWNB ist Träger von NEBA Projekten (Netzwerk Berufliche Assistenz) sowie FSW Projekten (Fonds Soziales Wien). Hier erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Beratung und Begleitung im Arbeitsmarkt (Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Jugendcoaching). Auch im Bereich „technische Hilfsmittel“ werden Betroffene unterstützt (Arbeitsplatz-Einrichtung und private Verwendung).
CARE zählt zu den weltweit größten internationalen Hilfsorganisationen. Über 9.000 MitarbeiterInnen weltweit, davon 98% direkt aus den Projektländern arbeiten an der Vision einer Welt ohne Armut. CARE hat Beraterstatus bei den Vereinten Nationen und ist politisch und religiös unabhängig. Im Jahr 2014 wurden 880 Nothilfe- und Entwicklungsprojekte in 90 Ländern betreut, weltweit profitierten mehr als 72 Millionen Menschen von CARE-Projekten.
Zur Website."Die Christoffel-Blindenmission (CBM) ist eine internationale Entwicklungsorganisation für Menschen mit Behinderungen. Ihr Namensgeber ist Ernst Jakob Christoffel, der 1908 in den Orient reiste, um blinden und anders behinderten Menschen zu helfen. Ziel der CBM ist es, den Kreislauf aus Armut und Behinderung in Entwicklungsländern zu durchbrechen und für Menschen mit Behinderungen bessere Lebensqualität und Chancengleichheit zu schaffen."
Zur Website.Die Diakonie unterstützt Menschen in schwierigen Lebenssituationen – bei Krankheit und in sozialer Not, auf der Flucht und nach Katastrophen; sie fördert die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, begleitet in Pflege und Alter, investiert in die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Die Diakonie zählt zu den fünf größten Sozialorganisationen Österreichs. Rund 9000 Mitarbeiter*innen und über 2000 ehrenamtlich Tätige betreuen, begleiten und fördern 150.000 Menschen. Darüber hinaus nimmt die Diakonie Stellung zu sozialpolitischen Fragen und bezieht Position, wenn es um die Rechte und den Schutz von Menschen in Notlagen geht.
Zur Website.Herzgesundheit! Dafür setzt der Verein alles in Bewegung. Sie wollen Menschen jeden Alters ermöglichen, ein Leben mit einem gesunden Herzen zu führen. Durch gezielte Aufklärungsarbeit, Unterstützung von medizinischer Forschung und die Finanzierung lebensrettender Operationen hilft Herz bewegt gerne.
Zur Website.MPS steht für die seltene Krankheit MukoPolySaccharidosen, eine Stoffwechsel-Krankheit, bei der die Funktion von Eiweißstoffen gestört ist. Als Folge werden Stoffwechselprodukte nicht abgebaut, sondern sammeln sich als „Abfallprodukt“ im Körper und zerstören Zellen. Die Folge sind körperliche und geistige Behinderungen.
MPS geht den schweren Weg mit den Menschen gemeinsam. Sie informieren, schulen und unterstützen sie im Alltag - emotional und auch finanziell in medizinisch bedingten Notlagen. Hilfe wird notwendig, wenn z.B. hohe Selbstbehalte anstehen, teure Hilfsmittel, behindertengerechte Adaptierungen oder schmerzlindernde Therapien gebraucht werden. Unser Sozialsystem ist gut, reicht aber nicht immer aus. Dafür braucht es dann MPS und die tatkräftige Unterstützung durch Spenden.
Zur Website.Das Kinderhilfswerk hilft bewusst gestaltete Lebensbereiche für Kinder zu schaffen und setzt sich österreichweit für die geistige, emotionale und soziale Entwicklung unserer Kinder ein.
Das Kinderhilfswerk fungiert als Schnittstelle von Familie, Kindergarten, Schule, Jugendwohlfahrt sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Sie sind ein zuverlässiger Netzwerkpartner im psychosozialen Gesundheitsbereich und Ansprechpartner für gesellschafts- und sozialpolitische Fragen im Kinder- und Jugendbereich.
Seit 1999 bieten sie sozial schwächer gestellten Kindern und deren Familien Hilfe durch Beratung, Therapie, Diagnostik, Prävention, Reitpädagogik und erlebnispädagogische Projekte.
Zur Website."Wir wissen, dass Altersarmut jeden unverschuldet treffen kann, daher setzen wir uns leidenschaftlich für SeniorInnen in Not ein. Wir unterstützen die Bedürftigen finanziell bzw. mit Sachspenden und versuchen ihre psychischen Leiden mit gemeinsamen Aktivitäten zu lindern. Uns liegt uns viel daran, langfristig zu helfen und mit besonderer Sorgfalt zu arbeiten." (Quelle: lebensmarie.at)
Zur Website."Der Lichtblickhof ist ein einzigartiges Therapiezentrum das auch international höchste Anerkennung genießt. Er ist ein Lebensort für Familien, deren Kind von einer unheilbaren und lebensverkürzenden Erkrankung betroffen ist.
Dem schweren Schicksal zum Trotz gelingt es dem 12-köpfigen multiprofessionellen Therapeutinnen-Team mit ihren 19 speziell dafür ausgebildeten Therapiepferden, Momente der Freude zu schaffen und Kraft für die noch zu bewältigenden Aufgaben geben." (Quelle: lichtblickhof.at)
Zur Website.Das internationale Kinderhilfswerk NPH (Nuestros Pequeños Hermanos™ = Unsere kleinen Brüder und Schwestern) schenkt Waisen und in Not geratenen Kindern in neun Ländern Lateinamerikas ein neues, geborgenes Zuhause.
NPH verhilft jedem Kind zur bestmöglichen und ganzheitlichen Entfaltung seines Potentials. In unseren NPH-eigenen Schulen können wir bestens auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes eingehen. Im Anschluss an die Schulausbildung leisten alle Jugendlichen ein Familienjahr, in dem sie in verschiedenen Bereichen im Kinderdorf mitarbeiten und einen Teil der erhaltenen Hilfe auf diese Weise zurückgeben können.
Pro Juventute gibt Kindern wieder ein Zuhause - Das ist deren zentrale Aufgabe als österreichische Kinderhilfsorganisation. Seit der Gründung 1947 konnten sie bereits über 5000 Kindern helfen. Aktuell leben etwa 250 Kinder und Jugendliche in 29 pädagogisch betreuten Wohnhäusern. Diese Kinder können aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Die pädagogisch bestens ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fangen diese Kinder auf und geben ihnen Schutz und Geborgenheit.
Zur Website."ROTE NASEN ist eine künstlerische Organisation, die Menschen Lebensfreude und ein Lachen schenkt, wenn sie es am meisten brauchen. Wir glauben an die Kraft des Humors und helfen Menschen in schwierigen Situationen und Krisen, ihre Lebensfreude und Hoffnung wieder zu entdecken. Mit der Philosophie und Kunst des Clowns unterstützen wir die Menschen, sich wieder ihrer eigenen Freude, Glücksfähigkeit und Zuversicht zuzuwenden." (Quelle: rotenasen.at)
Zur Website.Die Stiftung Kindertraum ist eine gemeinnützige Privatstiftung. Sie erfüllt schwer kranken und behinderten Kindern und Jugendlichen in Österreich Herzenswünsche.
Wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung oder schweren Krankheit besondere Bedürfnisse hat, stoßen die finanziellen oder organisatorischen Möglichkeiten der Eltern oft an ihre Grenzen. Das ist der Moment, in dem Stiftung Kindertraum aktiv wird. Ganz nach dem Motto "Glück teilen - Gutes tun"!
Das TierschutzKompetenzzentrum Kärnten ist ein Zufluchtsort für in Not geratene Tiere. Als eines der modernsten Tierschutzzentren Europas kümmern sie sich um die artgerechte Unterbringung von Tieren, die Bezugspersonen und vertrautes Umfeld verloren haben.
Das TierschutzKompetenzzentrum Kärnten, kurz Tiko, betreut, pflegt und versorgt die Tiere, bis sie ein liebevolles neues Zuhause für sie gefunden haben. Neben der Fürsorge und Pflege bieten sie den Hunden und Katzen auch tierschutzqualifizierte Trainings und bedürfnisorientierte Beschäftigungsprogramme.
Zur Website.Kernidee des Vereins ist der Schutz des Lebens und Wohlbefindens ausnahmslos aller Tiere, egal ob Haustiere, sogenannte Nutztiere oder Wildtiere in Freiheit oder Gefangenschaft. Jedes Lebewesen mit Bewusstsein ist leidensfähig und hat einen eigenen Willen sich sein Leben selbst zu gestalten. Der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere steht über kulturell, historisch oder religiös begründeten menschlichen Übergriffen gegenüber anderen Spezies.
Zur Website."VIER PFOTEN ist die globale Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Missstände erkennt, Tiere in Not rettet und sie beschützt. Die Vision von VIER PFOTEN ist eine Welt, in der Menschen den Tieren mit Respekt, Mitgefühl und Verständnis begegnen." (Quelle: vier-pfoten.at)
Zur Website.Die Volkshilfe wurde 1947 gegründet und ist eine große gemeinnützige, überparteiliche und überkonfessionelle Organisation. Mit ihren neun Landesorganisationen unterstützt die Volkshilfe Menschen durch ihre sozialen Dienstleistungen. Als soziale Bewegung setzt sie sich auch für die Interessen von sozial Benachteiligten ein. Sie bringt ihr ExpertInnenwissen ein und nimmt aktiv an der gesellschaftlichen Entwicklung und an den Prozessen der Gesetzgebung teil.
Zur Website.World Vision Österreich ist Teil der weltweiten World Vision-Partnerschaft. Sie leisten langfristige Entwicklungs- zusammenarbeit, humanitäre Nothilfe und Anwaltschaftsarbeit. Hilfe zur Selbsthilfe ist deren Grundsatz. Im Mittelpunkt deren Arbeit stehen Kinder in den ärmsten Regionen der Welt.
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1.1 Die Agentur wort-stark consulting training fundraising gmbh – im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen, sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur, insbesondere alle Entwürfe für Formulare, Beitrittserklärungen, Seminar- und Workshopunterlagen, sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen am Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nichtrechtseitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich wird. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur werden einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Agentur durch eine Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistungen“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im eigenen Namen. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und von der Agentur zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate dauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur im Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurück treten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a.) die Ausführung der Leistungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b.) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Beitrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c.) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungen der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d.) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnungen mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6.1 Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem Budget von 5.000€ oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in marktüblicher Höhe.
6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die Höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des §1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nichtausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Beitrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nichtfristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). Dies gilt auch im Falle des Zahlungsverzugs von Vorschüssen.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgelegt.
8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Scribbles, Vorentwürfe, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht auf Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarungen darf der Kunde die Leistung der Agentur ausschließlich in Österreich und Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinaus geht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Mitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
8.5 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und Unterlagen und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenloge auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis)
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels aufzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprächen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtseitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Erfüllungsort der Gewährleistung ist der Sitz der Agentur.
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß §933 b ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des §924 AGBG wird ausgeschlossen.
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fährlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach zehn Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisungen, Kreditkartendaten) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten, sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.